Gut zu wissen

Gut zu wissen

Hier finden Sie nützliche Informationen rund um einen gelungenen Ausflug an den Hallwilersee.

Anfahrtswege zu den Schiffsstationen

Anfahrtswege zu den Schiffsstationen

Hier finden Sie zu jeder Schiffsstation am Hallwilersee den Anfahrtsweg mit dem öffentlichen Verkehr sowie die Parkplatzmöglichkeiten.

Anfahrtsweg Schiffsstationen

Montag ist Seniorentag

Montag ist Seniorentag

Am Montag (ausgenommen Ostermontag + Pfingstmontag) fahren Senioren ab dem 65. Altersjahr auf Kursrundfahrten oder Teilstrecken zum halben Fahrpreis (keine weiteren Vergünstigungen).
Hunde fahren kostenlos

Hunde fahren kostenlos

Bei uns fahren die Hunde auf Kursrundfahrten und Teilstrecken kostenlos.
Hunde fahren kostenlos

Velo, SUP, Kanu, Materialanhänger

Fahrrad (ausgenommen mit Junior-Karte), SUPs, Kanus oder Materialanhänger kosten bei uns CHF 6.00, egal welche Strecke. Beachten Sie, dass das Veloticket SBB auf dem Hallwilersee nicht gültig ist.
Wie lange dauert eine Wanderung von A nach B?

Wie lange dauert eine Wanderung von A nach B?

Mit dieser Karte können Sie schnell und einfach Wanderzeiten für Ihren nächsten Ausflug planen.

PDF Wanderzeiten

Ausflugsziele am Hallwilersee

Ausflugsziele am Hallwilersee

Hier finden Sie eine tolle Sammlung an Ideen für Ihren nächsten Ausflug ins Seetal.

www.seetaltourismus.ch

width="1920" height="960" alt="Häufig gestellte Fragen" loading="lazy" decoding="async">

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Sammlung von häufig gestellten Fragen und deren Antworten.

Protokoll der Generalversammlung 2026

Anbei finden Sie das Protokoll der Generalversammlung 2026. Nächste GV findet am Montag, 26. April 2027 statt.

Protokoll GV 2026

Ablaufprozess für den Erhalt/Bezug einer "Fahrvergünstigung für Reisende mit einer Behinderung"

Wie das geht und was Sie hierfür benötigen erfahren Sie hier.

Link auf www.sbb.ch

Wann wird eine nautische Bewilligung für eine Veranstaltung benötigt?

Erfahren Sie hier, welche Veranstaltungen bewilligungspflichtig sind.

PDF Merkblatt

Wandel Inhaberaktie zu Namenaktie

Wie verschiedentlich in den Medien und mit unserem Schreiben vom 24. September 2021 publiziert, ist die Umwandlungsfrist für alte Inhaberaktien der SGH in Namenaktien am 1. November 2024 abgelaufen. Solche sich noch im Umlauf befindenden Papiere sind als nichtig erklärt worden. Für weitere Auskünfte: Nimbus AG, Ziegelbrückstrasse 82, 8866 Ziegelbrücke, nimbus@nimbus.ch, 055 617 37 37