Gut zu wissen
Hier finden Sie nützliche Informationen rund um einen gelungenen Ausflug an den Hallwilersee.
Anfahrtswege zu den Schiffsstationen
Hier finden Sie zu jeder Schiffsstation am Hallwilersee den Anfahrtsweg mit dem öffentlichen Verkehr sowie die Parkplatzmöglichkeiten.Anfahrtsweg Schiffsstationen
Wie lange dauert eine Wanderung von A nach B?
Mit dieser Karte könen Sie schnell und einfach Wanderzeiten für Ihren nächsten Ausflug planen.PDF Wanderzeiten
Ausflugsziele am Hallwilersee
Hier finden Sie eine tolle Sammlung an Ideen für Ihren nächsten Ausflug ins Seetal.Externer Link: Seetaltourismus öffnen
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Sammlung von häufig gestellten Fragen und deren Antworten.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann rufen Sie uns an oder mailen Sie uns, wir geben gerne Auskunft!
Zum Büro
Protokoll der Generalversammlung 2023
Anbei finden Sie das Protokoll der Generalversammlung 2023. Nächste GV am Montag, 22. April 2024.Protokoll GV 2023
Ablaufprozess für den Erhalt/Bezug einer "Fahrvergünstigung für Reisende mit einer Behinderung"
Wie das geht und was Sie hierfür benötigen erfahren Sie hier.Externer Link: Link SBB
Wann wird eine nautische Bewilligung für eine Veranstaltung benötigt?
Erfahren Sie hier, welche Veranstaltungen bewilligungspflichtig sind.PDF Merkblatt
Infos und Formulare für den Wandel Inhaberaktie zu Namenaktie
An der Generalversammlung der Schifffahrtsgesellschaft Hallwilersee AG vom 20. Juni 2016 wurde beschlossen, die Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln.PDF Brief Aktienumwandlung Eintragungsgesuch Was muss ich machen... Nichtigkeitserklärung Inhaberaktien
News
Generalversammlung SGH 2024
Die GV 2024 findet am Montag, 22. April statt. Anbei finden Sie die Statuten. >> Mehr
Themenfahrten online buchen
Viele von unseren Themenfahrten sind online buchbar. Reservationen mit Gutscheinen SGH und Gruppenreservationen (ab 10 Personen) bitte per Mail oder Telefon. >> Mehr
Gutscheine schenken?
Schenken Sie Freude mit einem Gutschein oder Jahresabonnement für eine Schifffahrt auf dem Hallwilersee! >> Mehr
Aktien SGH
Die SGH teilt hiermit öffentlich mit, dass Inhaberaktien von Aktionären, welche ihrer Meldepflicht gemäss Art. 697 i OR nicht bis am 1. November 2024 nachkommen, als nichtig erklärt werden. >> Mehr